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Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit |
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Erstmalige und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen |
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Prüfung und Auswahl von Schutzausrüstungen |
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Überprüfung aller Anlagen und Maschinen entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik |
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Erstellung von Betriebsanweisungen entsprechend der Gefahrstoffverordnung, der Unfallverhütungsvorschriften und der EG Maschinenrichtlinie |
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Erstellung einer Sicherheitsorganisation |
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Sicherheitsprüfung beim Umbau und Neubau von Anlagen in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten |
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Ermittlung des Lärmpegels und Erstellung eines arbeitsplatzbezogenen Lärmkatasters sowie eines Lärmschutzplans |
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Durchführung von Gefährdungsanalysen entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes |
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Untersuchung von Arbeitsunfällen mit Erarbeitung von Präventivmaßnahmen |